Unter bestimmten Vorraussetzungen können Sie für Ihr Bauvorhaben Fördergelder in Anspruch nehmen, insbesondere wenn Sie ein Energiesprhaus planen und auf regenerative Energien setzen. Die Förderrichtlinien sind dabei ebenso vielfältig wie die Angebote. Welche Fördermaßnahmen Sie speziell für Ihr Traumhaus in Anspruch nehmen können, erläutert Ihnen Ihr persönlicher Fachberater vor Ort.
Das Programm Ökologisch Bauen kommt von der KfW-Förderbank. Die KfW fördert Ihren Neubau mit zinsgünstigen Darlehen als:
- Passivhaus,
- KfW-Energiesparhaus 40 oder
- KfW-Energiesparhaus 60,
Außerdem fördert die KfW den:
- Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, auch wenn der Neubau kein KfW-Energiesparhaus oder Passivhaus ist.
Ihre Vorteile:
Günstig finanzieren mit:
niedrigen Zinsen,
Noch günstiger wird es:
wenn der Zinssatz für KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser zusätzlich vom Bund verbilligt werden kann,
Sicher finanzieren:
der Zinssatz wird für 10 Jahre festgeschrieben,
Flexibel finanzieren:
eine vorzeitige Rückzahlung ist auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich,
individuell finanzieren:
mit anderen öffentlichen Mitteln und KfW-Programmen kombinierbar.
Sie möchten in erneuerbare Energien investieren? Das Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA fördert unter anderem Solarkollektor-, Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen durch Investitionskostenzuschüsse. Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung angesichts begrenzter Energieressourcen sowie aus Gründen des Klimaschutzes werden erneuerbare Energien gefördert.
Ab 2009 werden für dieses Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.
Die Förderungen im Einzelnen:
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung:
Gefördert wird die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen, die der Warmwasserbereitung dienen. Die Basisförderung für Anlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme:
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 105 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche. Die Solarförderung für die Kombination Warmwasser/Heizungsunterstützung gilt bei unseren eingesetzten Flachkollektoren ab 9 m² Kollektorfläche. Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern, die zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dienen und über ein Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche verfügen, werden für die ersten 40 m² 105 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.
Erweiterung von Solarkollektoranlagen:
Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem und angefangenem Quadtratmeter Bruttokollektorfläche.
Die Höhe der Förderung bei effizienten Wärmepumpen bei Neubauten:
Bei Neubauten beträgt die Förderung von Wärmepumpen (Sole/Wasser) in Wohngebäuden 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beheizter Nutzfläche. Die Förderung wird bei Wohngebäuden auf höchstens 2000 Euro je Wohneinheit begrenzt. Für Luft/Wasserwärmepumpen im Neubau beträgt die Förderung 5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Höchstförderung beträgt bei Wohngebäuden damit 850 Euro je Wohneinheit.
Bonus für Kombination einer effizienten Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage:
Wird gleichzeitig eine nach diesen Richtlinien geförderte Solarkollektoranlage errichtet, so kann zusammen mit dem Solarantrag ein Kombinationsbonus in Höhe von 750 Euro beantragt werden. Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen.
Sie möchten eine Photovoltaik-Anlage errichten? Das KfW-Programm Selbst Strom erzeugen durch regenerative Energie unterstützt Sie bei der Finanzierung.
Sie erhalten für den eingespeisten Strom mehr Geld, als Sie selbst für bezogenen Strom zahlen müssen. Diese Regelung wird durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) bestimmt. Je nach dem Jahr, in welchem Sie Ihre Anlage installieren, bekommen Sie eine entsprechende Vergütung, welche für 20 Jahre festgelegt ist. Für eine im Jahr 2008 auf Ihrem Dach errichtete Anlage würden Sie für 20 Jahre 46,75 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhalten.
Einige Unterschiede:
• Feldanlagen (stehen auf dem Boden) die 2008 errichtet wurden, werden mit 35,49 Cent / kWh vergütet,
• Anlagen, die an oder auf einem Gebäude angebracht sind und 2008 errichtet wurden, werden mit 46,75 Cent / kWh vergütet,
• Fassadenanlagen erhalten einen Zuschlag von zusätzlich 5,00 Cent pro kWh.
Diese Beträge sinken gegenüber der Vergütung des Vorjahres seit dem 1. Januar 2005 für Anlagen, die nach diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommen werden jährlich um 5,0 % bzw. 6,5 % bei Feldanlagen.
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Qualität ohne Kompromisse ist deshalb unser Anspruch.
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