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"Effizienzhaus" – Noch strenger – noch besser.
GUSSEK-Häuser sind energieeffizient und KfW-förderfähig29.09.2009, Beitrag von/aus: u.d.e.
Zum 01.10.2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Die KfW-Bankengruppe hat entsprechend Anpassungen in ihren Förderprogrammen vorgenommen. Diese bilden die rechtliche Grundlage für die KfW-Programme für energieeffizientes Bauen. Die KfW überträgt die bislang an der EnEV 2007 ausgerichteten Förderstandards (das KfW-Effizienzhaus 100, 70 und 55) in entsprechende Standards auf Basis der aktuellen EnEV 2009. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen weitgehend gleich. Neu ist der Nachweis des Referenzgebäudeverfahrens. Alt (aber für GUSSEK-Bauherren eminent wichtig) ist die Erkenntnis, dass GUSSEK-Häuser nach wie vor bessere Ergebnisse aufweisen als es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorschreibt. Zum Verständnis seien einige Vokabeln der neuen Verordnung kurz erläutert.
„Neuer“ Begriff – „alter“ hoher Anspruch:
Die neuen Bezeichnungen „KfW-Effizienzhaus 55“ und „KfW-Effizienzhaus 70“ spiegeln künftig die prozentual zulässigen Höchstwerte wider. Bislang nahm die „alte“ Bezeichnung der KfW 60 (40) Häuser Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp). Dieser durfte nicht mehr als 60 (40) kWh pro Quadratmeter und Jahr betragen.
Die „neue“ Bezeichnung KfW-Effizienzhaus 70“ (55) bezieht sich zwar auch weiterhin auf
den Primärenergiebedarf (Qp). Fortan geht es aber nicht mehr um einen absoluten Wert in
Kilowattstunden, sondern um ein prozentuales Verhältnis. Gemäß diesem muss der
maximal zulässige Wert (= 100%) um mindestens 30% bzw. 45% unterschritten werden.
Wichtig für GUSSEK-Bauinteressenten: Jedes noch so individuell geplante GUSSEK-Haus ist – wie gewohnt – auch künftig KfW-förderfähig. Bauherren erhalten also selbstverständlich auch in Zukunft ein den strengen KfW-Normen entsprechendes Eigenheim, das fortan – je nach Ausführung – den Standards von KfW-Effizienzhäusern 70 bzw. 55 entspricht.
Referenzgebäudeverfahren
Als Nachweis der Berechnung gilt ab Oktober das sogenannte Referenzgebäudeverfahren.
Für jedes noch so individuell geplante Haus werden Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und
Transmissionswärmeverlust (Ht) nunmehr gleich zweimal ermittelt. Zum einen für das individuell geplante Kundenhaus, zum anderen für das entsprechende sogenannte
Referenzgebäude. Aus dem Vergleich der beiden Werte ergibt sich die KfW-Förderstufe.
Jahres-Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf (Qp) ist ein rechnerisch ermittelter Energiebedarf, der den primären
Aufwand der Energieherstellung/Energiegewinnung berücksichtigt. Entsprechend sind regenerative Energienquellen von Vorteil.
Jahres-Heizwärmebedarf
Der Jahres-Heizwärmebedarf beschreibt die Energiemenge, die das Heizsystem für die Gesamtheit der beheizten Räume in einem Jahr benötigt. Interne Wärmegewinne und passive solare Wärmegewinne wirken sich positiv aus.
Transmissionswärmeverlust
Hier geht es um die Wärmeverluste von innen nach außen. Der Transmissionswärmeverlust (Ht) bezeichnet die Wärme, die durch Außenwände, Fenster, Dach und Lüftung verloren geht. Je kleiner die Wärmeverluste desto besser.
Kompakte Gebäude sind im Vorteil
Gebäude mit größeren Kompaktheitsgraden sind energetisch im Vorteil.
Für den Neubau-Bereich gibt es ab dem 01.10.2009 drei Standards:
Das KfW-Effizienzhaus 85
Noch eine Förderstufe? – Ja, aber befristet. Diese Förderstufe für Neubauten wird nur temporär, voraussichtlich bis zum 30.06.2010 angeboten. Das Effizienzhaus 85 benötigt 85 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust
entspricht genau dem Wert des Referenzgebäudes nach EnEV 2009.
Das KfW-Effizienzhaus 70
Das KfW-Effizienzhaus 70 kommt mit 70 Prozent des Primärenergiebedarfs des
vergleichbaren Referenzgebäudes aus. Der Transmissionswärmeverlust muss 15
Prozent unter dem Wert des Referenzgebäudes liegen. Das KfW-Effizienzhaus 70
bezeichnet Häuser mit einer hochwertigen energetischen Effizienz. Diese richtet sich
nach dem in der EnEV festgelegten Standard.
Das KfW-Effizienzhaus 55
Ein KfW-Effizienzhaus 55 benötigt entsprechend nur noch 55 Prozent des Primärenergiebedarfs, die ein Neubau in Deutschland maximal verbrauchen darf. Der Transmissionswärmeverlust liegt bei 70 Prozent im Vergleich zum Referenzgebäude. Dieser höchste von der KfW gesetzte Standard wird ab Anfang 2010 gefördert.
Übersicht
• KfW-Effizienzhaus 55: Qp: 55 %, Ht: 70 %
• KfW-Effizienzhaus 70: Qp: 70 %, Ht: 85 %
• KfW-Effizienzhaus 85: Qp: 85 %, Ht: 100 %
Förderung
Innerhalb des Programms „Ökologisch Bauen” fördert die KfW-Bank bis zu einer
Darlehenssumme von 50.000 Euro.
Fazit:
Alle GUSSEK-Häuser sind KfW-förderfähig und erfüllen bei entsprechender Ausführung selbstverständlich die Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses
70 oder 55.
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