• Investitionszuschüsse um 50 Prozent erhöht

    01.08.2007, Beitrag von/aus: Stephan Hörnschemeyer

    Zum 2. August ist die „Aufstockung des Marktanreizprogramms“ in Kraft getreten.

    Künftig beträgt die Förderung bei

    • Solaranlagen zur Warmwasserbereitung 60 € je angefangenem m2 Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 412,50 € je Anlage.

    • Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme 105 € je angefangenem m2 Bruttokollektorfläche.

    • bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen (unabhängig von der Größe der bestehenden Anlage) 45 € je zusätzlich installiertem, angefangenem m2 Bruttokollektorfläche.

    • Anlagen zur Verbrennung von Holzpellets (installierte Nennwärmeleistung von 8 kW bis 100 kW) 36,00 € je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 €.

    • Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln (installierte Nennwärmeleistung von 8 kW bis 100 kW) 750 € je Anlage. Diese Förderung wird nur noch für bis zum 31.12.2007 betriebsbereit installierte Anlagen bewilligt.

    • Scheitholzvergaserkesseln 1.125 € je Anlage (installierten Nennwärmeleistung von 15 kW bis zu 30 kW).


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