• Wohn-Riester

    01.11.2008, Beitrag von/aus: Stiftung Warentest

    Ab heute dürfen Banken erstmals Immobilienkredite mit staatlicher Riester-Förderung anbieten – doch kaum eine Bank macht beim Start mit. Das ergab eine Umfrage von Finanztest bei 84 Banken. test.de nennt Ergebnisse der Umfrage und gibt Tipps zu „Wohn-Riester“.

    Nur wenige Institute wie die Dresdner Bank und einige Sparkassen wollen schon im November mit Riester-Darlehen auf den Markt gehen. Knapp 60 Prozent der Banken werden bis auf weiteres keine eigenen Wohn-Riester-Verträge anbieten. Die meisten Sparkassen und Genossenschaftsbanken wollen allenfalls Bausparprodukte ihrer Verbundpartner, den Landesbausparkassen (LBS) und Schwäbisch-Hall, vermitteln. Weitere 23 Prozent der befragten Institute haben sich noch nicht entschieden. Die Bausparkassen dagegen scharren mit den Füßen: Riester-Bausparverträge werden voraussichtlich alle 25 Kassen anbieten. Die meisten wollen im November beginnen, darunter Schwäbisch Hall, BHW und Wüstenrot sowie viele LBS. Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten zum Start am 1. November etwa 450 der neuartigen Verträge eine staatliche Vertriebserlaubnis.

    Wohn-Riester in Kürze
    Für Bauherren und Wohnungskäufer entscheidend: Wohn-Riester lohnt sich. Wer ein Eigenheim baut oder kauft, kann dafür sein auf einem Riester-Vertrag angespartes Vermögen als Eigenkapital verwenden. Außerdem erhalten Wohneigentümer für die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag. Die neue Förderung ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft. Eigentümer müssen Haus oder Wohnung selbst nutzen und dort ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Die Immobilie muss außerdem in Deutschland liegen.

    Geplante Eigenheime
    Zulagen und Steuervorteile gibt es auch für Riester-Sparer, die erst in der Zukunft ein Eigenheim planen. Egal, ob klassischer Riester-Vertrag oder neuer Riester-Bausparvertrag: Wenn Riester-Sparer bauen oder ein Eigenheim kaufen, können sie ihr Riester-Konto vollständig plündern und das Geld als Eigenkapital einsetzen. Auch eine Teilentnahme bis zu 75 Prozent des Vermögens ist möglich. Und anders als nach der alten Entnahmeregelung müssen sie das Geld nicht mehr auf einen klassischen Riester-Vertrag zurückzahlen. In den Jahren 2008 und 2009 müssen Sparer allerdings mindestens 10000 Euro von ihrem Riester-Konto abheben. So viel Guthaben hat derzeit kaum jemand auf seinem Vertrag. Die meisten werden die verbesserte Entnahmemöglichkeit daher erst ab dem Jahr 2010 nutzen können. Dann fällt der Mindestbetrag weg.

    Hinweis: Einen detaillierten Überblick über Wohn-Riester finden Sie in Finanztest 08-2008.


    Tipps:
    Sparen fürs Eigenheim. Die ersten geförderte Bausparverträge gibt es ab November, weitere werden folgen. Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, reicht es, wenn Sie den Vertrag in diesem Jahr abschließen und den geförderten Höchstbetrag einzahlen.
    Eigenheim finanzieren. Es lohnt sich für Sie als Bauherr und Wohnungskäufer, die neue Förderung voll auszuschöpfen. Lassen Sie sich durch die Besteuerung im Rentenalter nicht abschrecken.
    Restschuld tilgen. Zum Rentenbeginn können Sie Ihr Vermögen aus einem Riester-Vertrag in voller Höhe für die Tilgung von Restschulden einsetzen, die noch auf dem Eigenheim lasten. Das dürfen auch Riester-Sparer, die ihr Haus vor 2008 gekauft haben. Die Tilgungsbeträge müssen Sie dann aber versteuern.


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