-
Rechtstipp: Umsatzsteuer vom Wasseranschluss wiederholen
22.06.2009, Beitrag von/aus: Bundesministerium der Finanzen, www.koeln-bonn.business-on.de, ddp
Wer in den zwischen 2000 und April 2009 ein Haus gebaut hat, musste sich in aller Regel den Wasseranschluss vom örtlichen Wasserversorger ins Haus legen lassen. Ein Unterfangen, das in vielen Gemeinden mit 2000 Euro zu Buche schlagen konnte. Jetzt allerdings haben Häuslebauer die Chance, sich einen Teil dieses Geldes erstatten zu lassen.
In aller Regel hat der Versorger auf die Leistungen 16 Prozent Mehrwertsteuer beziehungsweise 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet.Das zu Unrecht. Denn während die Finanzverwaltung den Wasseranschluss als selbständige Hauptleistung bewertet, musste der Bundesfinanzhof nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes entscheiden, dass der Wasseranschluss nur eine sogenannte unselbstständige Nebenleistung zur Wasserlieferung darstellt. Und das heißt: Statt der vollen Mehrwertsteuer ist der nur ermäßigte Satz von 7 Prozent Mehrwertsteuer zulässig.
Das Urteil betrifft zunächst die Wasserversorger, die nunmehr definitiv die Wasseranschlüsse mit 7 % abrechnen müssen. Voraussetzung für einen Anspruch auf Berichtigung der Rechnung und einen Erstattungsanspruch des Differenzbetrages ist lediglich, dass der Anschluss des Hauses an das Wassernetz durch das Unternehmen erfolgt, das auch das Wasser liefert. Außerdem müssen der Empfänger des Anschlusses des Wassers auch identisch sein. Ist das der Fall, sollte man sich mit seinem Wasserversorger in Verbindung setzen und die Korrektur der Rechnung verlangen.
Das heißt, das Verlegen von Wasseranschlüssen durch Unternehmer, die nicht zugleich als Wasserversorger auftreten, unterliegt dagegen dem Regelsteuersatz. Die Kunden der Wasserversorger sollten prüfen, ob der korrekte Steuersatz abgerechnet wurde, und - soweit noch möglich - dessen Korrektur einfordern.
(AZ: V R 61/03 und AZ: C-442/05)
[ zurück zur Übersicht ]
-
GUSSEK-Premium-Service
Sie möchten ein Haus bauen?
Wir helfen Ihnen dabei, unabhängig und kompetent! Im Hausplaner-Bereich finden Sie hilfreiche Werkzeuge und Informationen:
• Hausplaner - Software
• Finanzierungsrechner
• Kunden werben - Prämie sichern
• Werksbesichtigung
• Vorbemusterung
• Grundstücksdatenbank
Jetzt kostenlos und unverbindlich anmelden!
Oder direkt einloggen! -

Fordern Sie hier kostenlose Informationen zu den Modellreihen und Serviceleistungen von GUSSEK HAUS an.
-
Bestseller
-
Modell des Monats
Dahlem
-
Qualität
... das ist unser Ziel.
Qualität ohne Kompromisse ist deshalb unser Anspruch. Und die beginnt mit der Auswahl von Materialien und setzt sich fort in der Ausführung, also in der Verarbeitung bis zur Montage.
-
Wunschhaus planen
Planen Sie Ihr individuelles Wunschhaus! Sie haben bereits konkrete Vorstellungen von Ihrem Traumhaus?
Dann nutzen Sie doch unseren Fertighaus-Wunschzettel! -
Hausmanufaktur
Ein Besuch und schon haben Sie fast alles ausgewählt.
Sparen Sie sich die tagelange Suche! In unserer Hausmanufaktur können Sie einfach und schnell alles gewünschte aussuchen.
Hier erfahren Sie mehr...



