• Die Grundidee des Bausparens

    16.11.2011, Beitrag von/aus: Stephan Hörnschemeyer


    Beim Bausparen gilt das Solidarprinzip: Viele Sparer zahlen in einen Topf. Wer „zugeteilt“ ist, kann das angesparte Kapital plus Zinsen plus Darlehen entnehmen.

    Bausparen gibt es in Deutschland schon seit dem 19. Jahrhundert. Arbeiter und Angestellte hatten ein gemeinsames Ziel: den Traum von einem eigenen Haus. Die Schwierigkeit: Jeder einzelne Bauwillige müsste 20 Jahre lang Geld anlegen, um am Ende dieser Sparphase zu bauen. Wenn dagegen 20 Bauwillige in einen gemeinsamen Topf einzahlen, kann der erste bereits nach einem Jahr mit dem Hausbau beginnen. Die durchschnittliche Wartezeit für alle reduziert sich auf etwa10,5 Jahre.

    Ein Bausparvertrag besteht grundsätzlich aus vier Phasen.

    In der Abschlussphase entscheidet sich ein Kunde für eine Bausparsumme und einen Bauspartarif.
    In der Ansparphase zahlen Bausparer regelmäßig in ihren Sparplan ein. Wer ein bestimmtes Jahreseinkommen unterschreitet, kann jährlich eine Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen erhalten.
    In der Zuteilungsphase warten Bausparer auf die Auszahlung des Bauspardarlehens, denn es können nicht mehr Darlehen ausgezahlt werden, als Geld im Topf vorhanden ist.
    In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen wie ein Hypothekendarlehen getilgt. Die Rate bzw. Annuität setzt sich aus dem festgelegten Zins und der Tilgung zusammen.


    Beipiel:
    Zehn Bauwillige ohne Eigenkapital sparen mit dem Ziel, Wohneigentum zu erwerben. Wenn jeder in der Lage ist, ein Zehntel der kompletten Baukosten pro Jahr zu sparen, so hätte jeder nach zehn Jahren das nötige Kapital angesammelt. Bringen die zehn Bauwilligen ihr Erspartes in einen gemeinsamen "Spartopf" ein, so kann hieraus die benötigte Summe dem ersten von ihnen bereits nach einem Jahr ausgezahlt werden (ein Zehntel als Rückzahlung der erbrachten Sparleistung und Neun Zehntel als Bauspardarlehen). Wenn jetzt unterstellt wird, dass der zugeteilte Bausparer jedes Jahr ein Zehntel der erhaltenen Bausparsumme als Tilgung des Bauspardarlehens in den gemeinsamen "Zuteilungstopf" zurückzahlt, so kann der zweite Bausparer seine Baumaßnahme bereits im zweiten Jahr verwirklichen. Im dritten Jahr sind, unter gleichen Voraussetzungen, acht Spar- und zwei Tilgungsleistungen im "Zuteilungstopf", so dass auch der dritte Bausparvertrag zugeteilt werden kann. Die Bausparwirklichkeit ist zwar komplizierter, gleichwohl basiert das heutige Bausparsystem auf der Grundidee des kollektiven Sparens.


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