Was versteht man unter ...

Bauen ist ein komplexes Thema. Schnell begegnen einem beim Hausbau oder auch beim Hauskauf Fachbegriffe die man vielleicht schon mal gehört hat, deren Bedeutung und Auswirkung jedoch in vielen Fällen zumindest im Halbdunkel liegen.

Wenn man nicht gerade Bauprofi ist und sich, sozusagen als Laie in Sachen Hausbau, den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, ist es bisweilen schwierig in bestimmten (Detail-) Fragen die richtige Entscheidung zu treffen. Mit dem entsprechenden Fachwissen zum Thema Bauen, Hausbau, Hauskauf, Fertighäuser fällt es leichter, die Vorteile und Nachteile (z.B. in Bezug auf Kosten, Technik, Material oder Qualität) gegeneinander abzuwägen um so das optimale Ergebnis zu erzielen. Auch wenn Ihr Fachberater Sie bestmöglich und umfassend über Pro und Contra der einzelnen Aspekte aufklärt – die Entscheidung treffen Sie selbst.

In unserem Baulexikon haben wir Ihnen die wichtigsten Vokabeln und Fachbegriffe aus dem Baubereich (Fertighaus und Massivhaus) inkl. Erklärung zusammengestellt, um Sie bei der Frage "worauf man beim Hausbau (oder Hauskauf) achten sollte", mit dem entsprechenden Know-how zu unterstützen.

Bausparkasse, Bausparsystem

 

Bei den Bausparkassen handelt es sich um spezielle Kreditinstitute. Aufgrund der im Bausparkassengesetz geregelten Beschränkung des Geschäftskreises betreiben sie im wesentlichen nur die Wohnungsbaufinanzierung.

Die Grundidee des kollektiven Bausparens kann man folgendermaßen beschreiben:

Zehn Bauinteressenten, ohne Eigenkapital, sparen mit dem Ziel Wohneigentum zu erwerben. Wenn jeder in der Lage ist, ein Zehntel der Erwerbskosten pro Jahr zu sparen, so hätte jeder nach zehn Jahren das nötige Kapital angesammelt.

Bringen die zehn Bauinteressenten ihr Erspartes in einen gemeinsamen "Spartopf" ein, so kann hieraus die benötigte Summe dem ersten von ihnen bereits nach einem Jahr ausgezahlt, also zugeteilt werden. Ein Zehntel wird als Rückzahlung der erbrachten Sparleistung und Neun Zehntel als Bauspardarlehen gewährt. Wenn jetzt unterstellt wird, dass der zugeteilte Bausparer, jedes Jahr ein Zehntel der erhaltenen Bausparsumme als Tilgung des Bauspardarlehens in den gemeinsamen "Spartopf" zurückzahlt, so kann der zweite Bausparer seine Baumaßnahme bereits im zweiten Jahr verwirklichen. Im dritten Jahr sind, unter gleichen Voraussetzungen, acht Spar- und zwei Tilgungsleistungen "Zuteilungsreif", so dass auch der dritte Bausparvertrag zugeteilt werden kann.

Der diesem System zugrundeliegende kollektive Spargedanke wurde bereits um 200 v. Chr. in China während der Han-Dynastie verwirklicht. Die erste Bausparkasse entstand 1775 in Birmingham, danach in den USA (1831), in Australien und Neuseeland (1832), in Südafrika (1833) sowie in Brasilien (1834). 1885 wurde durch Pastor von Bodelschwingh in Bielefeld die erste deutsche Bausparkasse gegründet. Endgültig etablierte sich das Bausparsystem in den Jahren 1924 bis 1929, auf Grund des hohen Finanzmittelbedarfes für den Wiederaufbau nach dem Ersten Weltkrieg. Ende der 30er Jahre gab es die erste grundlegenden Änderung im deutschen Bausparsystem. Das bis dahin gebräuchliche Lossystem wurde durch ein Bewertungsverfahren ersetzt, so dass der Zuteilungstermin des einzelnen Bausparers nur von seiner angesparten Kapitalbildung abhängig ist. Nach der Währungsreform 1948 begann mit dem Wirtschaftswunder der Aufschwung der deutschen Bausparkassen. 1973 traten das Bausparkassengesetz und die Bausparkassenverordnung in Kraft. Damit wurde für die Geschäftstätigkeit der privaten und öffentlichen Bausparkassen eine einheitliche gesetzliche Grundlagen geschaffen. Durch die Novellierung des Bausparkassengesetzes 1991 wurde dem Bausparkassen der Weg in den Europäischen Binnenmarkt eröffnet.

 

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