Was versteht man unter ...

Bauen ist ein komplexes Thema. Schnell begegnen einem beim Hausbau oder auch beim Hauskauf Fachbegriffe die man vielleicht schon mal gehört hat, deren Bedeutung und Auswirkung jedoch in vielen Fällen zumindest im Halbdunkel liegen.

Wenn man nicht gerade Bauprofi ist und sich, sozusagen als Laie in Sachen Hausbau, den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, ist es bisweilen schwierig in bestimmten (Detail-) Fragen die richtige Entscheidung zu treffen. Mit dem entsprechenden Fachwissen zum Thema Bauen, Hausbau, Hauskauf, Fertighäuser fällt es leichter, die Vorteile und Nachteile (z.B. in Bezug auf Kosten, Technik, Material oder Qualität) gegeneinander abzuwägen um so das optimale Ergebnis zu erzielen. Auch wenn Ihr Fachberater Sie bestmöglich und umfassend über Pro und Contra der einzelnen Aspekte aufklärt – die Entscheidung treffen Sie selbst.

In unserem Baulexikon haben wir Ihnen die wichtigsten Vokabeln und Fachbegriffe aus dem Baubereich (Fertighaus und Massivhaus) inkl. Erklärung zusammengestellt, um Sie bei der Frage "worauf man beim Hausbau (oder Hauskauf) achten sollte", mit dem entsprechenden Know-how zu unterstützen.

Baulast

 

Die Baulast ist eine öffentlich rechtliche Last, die sich aus einer freiwilligen Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ergibt.

Beispiel Befahrung des Grundstücks: Der Grundstückseigentümer duldet die Überfahrt des Nachbars über das eigene Grundstück auf dessen Grundstück. Damit die Duldung nicht von der Laune des Eigentümers abhängig ist, gibt der Eigentümer eine entsprechende Erklärung gegenüber der Baubehörde ab, die dann in das Baulastenverzeichnis eingetragen wird.

Für den Käufer eines solchen Grundstücks kann das bedeuten, dass es nur eingeschränkt bebaubar ist.

Beispiel Abstandsfläche: Abstandsflächen des Nachbarn werden auf das eigene Grundstück übernommen, damit der Nachbar seine Baupläne verwirklichen kann. Hat der Voreigentümer eine Baulast eintragen lassen, muss der Käufer nicht nur die eigene Abstandsfläche einhalten, sondern auch die vom Vorbesitzer vereinbarte.

Deshalb sollte der Blick nicht nur ins Grundbuch, sondern auch ins Baulastenverzeichnis geworfen werden.

 

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