Baukindergeld: 1.200 EUR pro Jahr und Kind nicht verschenken!

Beim Baukindergeld handelt es sich um einen Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Sie erhalten 1.200 EUR pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren für einen Zeitraum von max. 10 Jahren

Beim Baukindergeld handelt es sich um einen Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern.

Sie erhalten 1.200 EUR pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren für einen Zeitraum von max. 10 Jahren. In Summe bedeutet dies eine Bezuschussung von stolzen 12.000,- Euro pro Kind! Bei 2 Kinder wären es schon 24.000 Euro Zuschuss von Vater Staat.

Sie erhalten das Baukindergeld für jedes in Ihrem Haushalt gemeldete Kind, welches zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt.

 

Einkommen richtig berechnen!

Beantragt werden kann das Baukindergeld von jedem (Mit-)Eigentümer, wenn das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen 90.000 EUR bei einem Kind, bzw. plus 15.000 EUR für jedes weitere Kind (auf Basis der vorgenannten Bedingungen) nicht überschreitet.

Bitte beachten Sie, dass diese Information nur einen Teil der Förderbedingungen und -inhalte wiedergeben kann. Weitere Informationen Sie unter www.kfw.de.

Das Baukindergeld soll Sie unterstützen, Ihren Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen. Selbstverständlich kann dieser Zuschuss nur eine Ergänzung darstellen.

 

Time is Money

Beim Thema Baukindergeld ist schon heute schnelles Handeln gefragt. Nicht nur weil bereits in den ersten sechs Monaten nach Einführung 83.000 Familien den Zuschuss beantragt hatten.

Auszug aus dem Gesetzestext:

"Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Nach dem jeweiligen Landesbaurecht sind nur anzeigepflichtige Vorhaben förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 01.01.2018 und spätestens 31.12.2020 begonnen werden durfte."

Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass die Planung und Genehmigung Ihres neuen Zuhauses eine nicht unerhebliche und schwer zu planende Zeitspanne in Anspruch nimmt, die Sie in keinem Fall unterschätzen sollten.

Der GUSSEK Finanzierungsservice berät Sie zu all diesen Themen und unterstützt Sie der bei der Budgetplanung und Finanzierung Ihres zukünftigen Zuhauses. Das Besondere an diesem Angebot:

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"Alles aus einer Hand" und "Mit Sicherheit sorglos ins neue Zuhause" sind zwei Kernaussagen der GUSSEK-Unternehmensphilosophie, dem sich alle Unternehmen der Gruppe verpflichtet fühlen. Die GUSSEK-Bauexperten – vom Architekten über den Finanzierer und vom Bauingenieur bis zum Ausstattungsberater unterstützen Sie von der Planung bis zur Realisierung Ihres Traumhauses jederzeit gerne.


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