Die Regierungskoalition hat ihre jüngsten Differenzen um das geplante Baukindergeld beigelegt – es wird keine Begrenzung auf 120 Quadratmeter Wohnfläche geben.
Nach einigen Unstimmigkeiten in der Koalition hinsichtlich der Finanzierung des geplanten Baukindergeldes, bringt die Bundesregierung nun, wie versprochen eines ihrer wichtigsten Projekte auf den Weg. Darauf verständigten sich die Koalitionspartner in einer gemeinsamen Sitzung Ende Juni.
Wer zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 ein Haus baut oder eine Immobilie erwirbt, erhält über zehn Jahre hinweg einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind und Jahr, vorausgesetzt das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unterhalb der Bemessungsgrenze von 75.000 Euro, plus 15.000 Euro Freigrenze pro Kind.
Um die für den staatlichen Zuschuss eingeplanten 2 Milliarden Euro nicht zu überschreiten, war das geplante Baukindergeld zunächst auf Wohnflächen bis zu 120 qm begrenzt worden. Diese Entscheidung hat die Koalition jetzt gekippt. Anträge können nun bis Ende 2020 gestellt werden.
Was zudem für angehende Baufamilien wichtig ist:
- Das Baukindergeld wird so lange gezahlt, wie mindestens ein Kind Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld hat. Kindergeld wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn sich das Kind in dieser Zeit in einer Berufsausbildung befindet.
- Das Geld steht nicht als Eigenkapital zur Verfügung, da es monatlich oder jährlich (noch nicht entschieden) ausgezahlt werden soll.
- Die finanzielle Unterstützung wird lediglich beim ersten Hausbau oder Hauskauf gewährt.
Baukindergeld kann man aktuell noch nicht beantragen. Die Verabschiedung des Gesetzes soll aber noch vor der Sommerpause erfolgen. Auch die Ernennung der zuständigen Behörde steht noch aus. Sobald die letzten Detailfragen geklärt sind und das Förderprogramm ratifiziert ist, können voraussichtlich schon ab August die ersten Anträge (rückwirkend zum 1. Januar) bei der KfW gestellt werden.
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