Jeder Quadratmeter kostet!

Kein Haus ohne Grundstück! Um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, muss zu allererst ein Baugrund gefunden werden. Je nach Lage und Größe ergeben sich daraus zum einen die für die Baufinanzierung relevanten Grundstückskosten und zum anderen die zur Verfügung stehenden Flächen für Haus, Garage/Pkw-Stellplatz und den Garten.

Da jeder Quadratmeter Baugrund kostet und somit für die Finanzierung eine entscheidende Rolle spielt, sollten Bauherren vorab überlegen wie viel Platz sie gerne hätten und wieviel Grund sie für die Realisierung Ihres Traumhauses tatsächlich benötigen. Eine gute, wenn auch nicht verbindliche Orientierungshilfe zur Bestimmung der regional sehr unterschiedlichen Grundstückspreise gibt dabei die Bodenrichtwerttabelle, die bei jeder Gemeinde erhältlich ist. Neben den regionalen Richtwerten bestimmen zudem die Lage und die umgebende Infrastruktur den jeweiligen Quadratmeterpreis des zu erwerbenden Grundstückes.

Zur Berechnung der erforderlichen Grundstücksgröße gibt es ein paar Faustregeln, die zur ersten Orientierung dienen. Wenn Sie z. B. für eine vierköpfige Familie ein Eigenheim mit 150 qm Wohnfläche in klassischer Bauweise (mit Dachschrägen im Obergeschoss) bauen möchten, entfallen rund ein Drittel der Wohnfläche auf das Obergeschoss und rund zwei Drittel auf das Untergeschoss. Das Untergeschoss würde somit knapp 100 qm einnehmen, was einer bebauten Fläche von ca. 11 x 9 Metern entspricht (Außen. und Innenwände werden bei dieser groben Kalkulation nicht berücksichtigt). Hinzu kämen für eine Garage 20 qm (3x6 m) und weitere 20 qm für einen weiteren KfZ-Stellplatz.

Für den Garten sollten Bauherrn noch einmal ungefähr die doppelte Fläche dessen einplanen, was sich für das Haus und die Kfz-Unterbringung ergibt. Das wären in unserem Beispiel zusätzliche 280 qm für den Garten. Entsprechend benötigte man für unser Musterhaus ein etwa 540 qm großes Grundstück.

Selbstverständlich sind dies nur erste Orientierungshilfen. Je nach Bauweise und Vorgabe der Kommunen gelten für die Bebauung u. U. bestimmte Mindestgrößen. So muss bspw. bei zweigeschossiger Bebauung in der Regel jeweils drei Meter Abstand zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. Auch schreiben einige Kommunen 2 Pkw-Stellplätze vor.

Welche kommunalen Vorgaben es im Einzelfall gibt, wird im jeweiligen Bebauungsplan festgelegt. Darin wird u. a. definiert ob ein-oder zweigeschossig gebaut werden darf, wieviel Prozent des Grundstückes maximal bebaut werden dürfen, wie die Fassadenverkleidung und die Dacheindeckung auszusehen haben u.s.w.

Bei der Wahl eines geeigneten Grundstückes für das geplante Bauvorhaben gilt es folglich neben den reinen Grundstückskosten eine Vielzahl unterschiedlicher Parameter zu berücksichtigen. Ihr GUSSEK-Fachberater unterstützt Sie dabei gerne und kann u. U. auch bei der Grundstückssuche helfen, da er dank eines weitreichenden Netzwerkes den Grundstücksmarkt in Ihrer Region bestens kennt.

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