Kreditvergabe für Bauherren erleichtert

Die Verschärfung der europäischen Wohnimmobilienrichtlinie (WKR) im vergangenen Jahr hatte bundesweit für viel Kritik gesorgt, da dadurch vielen Bauherren der Zugang zu einem Immobilienkredit deutlich erschwert wurde. Auf Bestrebungen einzelner Bundesländer, des Bundesverbandes deutscher Fertigbau (BDF) und der deutschen Kreditwirtschaft hat der Bundesrat die durch die WKR 2016 geregelten verschärften Kreditwürdigkeitsprüfungen jetzt wieder revidiert.

Künftig wird es insbesondere für junge Familien und Senioren wieder deutlich einfacher werden, einen Kredit für den Neubau, für Renovierungen oder altersgerechte Umbauten Ihrer Immobilie zu erhalten. Aktuell wird die bürgerfreundlichere Umsetzung der WKR in den Ministerien weiter konkretisiert und unbestimmte Rechtsfragen z.B. hinsichtlich der Anschlussfinanzierung und der Umschuldung geklärt.

Eine Umsetzung der neuen Regelung wird voraussichtlich noch im Herbst 2017 erfolgen. Aufgrund des jüngsten Bundesratsbeschlusses hinsichtlich der Kreditvergaberichtlinien dürfte für die Verbraucher jedoch schon unmittelbar eine Erleichterung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Banken spürbar sein.

Für alle Fragen rund um die Hausbau-Finanzierung steht Ihnen der GUSSEK-Finanzierungsexperte gerne zur Verfügung.

 

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