Mit der neuen Energieeinsparverordnung (ENEV) 2016 sind die Kriterien bzw. Grenzwerte für Effizienzhäuser nochmals deutlich verschärft worden. Mit Stichtag 01. April 2016 gibt es zukünftig die drei Effizienzhaus-Standards: KfW-55, -40 und -40plus.
Die KfW-Bank hat dies zum Anlass genommen, neue Förderprogramme mit deutlich verbesserten Konditionen aufzulegen. So bietet die nationale Förderbank zinsgünstige Darlehen bis zu 100.000 Euro und gewährt überdies lukrative Tilgungszuschüsse für die Erreichung des jeweiligen KfW-Standards.
Da der Energiestandard Ihres zukünftigen Eigenheimes Auswirkungen auf die Konstruktion und die Anlagentechnik Ihres Eigenheimes hat, bestimmen Bauherren ab sofort gleich zu Beginn Ihres Bauvorhabens den Energie-Level Ihrer Wahl. Sie entscheiden also, ob und wieviel KfW-Fördermittel zur Verfügung stehen und Sie bestimmen die Höhe Ihrer zukünftigen Energiekosten.
Für die Erreichung der KfW-Standards sind strenge Richtwerte definiert. Dabei geht es einerseits um den Energieverlust des Gebäudes (Transmissionswärmeverlust) als auch um den Primärenegiebedarf.
Die konstruktive Gebäudehülle eines jeden GUSSEK-Hauses entspricht bereits im Standard den KfW-55-Anforderungen. Und auch die im Standard installierte Gasbrennwertanlage ist bereits ein perfekt passender Baustein für ein Effizienzhaus. Mit einer zusätzlichen Kontrollierten Be-und Entlüftungsanlage erreichen Sie letztlich den KfW-55-Level.
Für die KfW-Standards 40 und 40plus bedarf es dann sowohl konstruktiver Maßnahmen (Dämmung der Gebäudehülle und der Fenster) als auch dem Einbau entsprechender Anlagentechnik.
Für den KfW-40-Standard muss eine Wärmepumpe und eine Lüftungsanlage installiert werden.
Zur Erreichung des Top-Levels im Effizienzhausbereich, dem KfW-40plus-Standard ist dann der Einsatz einer stromerzeugenden Anlage auf Basis erneuerbarer Energien sowie ein stationäres Batteriespeichersystem und eine sogenannte Interface-Schnittstelle zur Dokumentation der erzeugten und selbst genutzten Strommengen notwendig. In der Praxis stehen dafür Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 3,6 kWp zur Wahl.
Die technischen Voraussetzungen zur Erreichung des gewünschten Standards und die anlagentechnischen Alternativen präsentieren wir Ihnen im GUSSEK-KfW-Guide. Ihr persönliches Exemplar und – bei Interesse – einen ersten unverbindlichen Beratungstermin erhalten Sie von Ihrem GUSSEK-Fachberater ganz in Ihrer Nähe.