Wir wissen, wie es geht.

Vorab ein dicker Pluspunkt der neuen BEG: die Beantragung von Förderung wird deutlich einfacher. In Zukunft stellen Sie nur noch einen einzigen Antrag – darin enthalten sind auch die Fach­planung und Baubegleitung. Beim Neubau eines Effizienzhauses werden Bauherren zukünftig wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert oder sie erhalten einen Zuschuss direkt ausgezahlt. Die Höhe von Kreditsumme und Tilgungszuschuss hängt weiterhin davon ab, welchen KfW-Standard Sie erfüllen. Bei einem KfW-55-Haus gewährt Ihnen Vater Staat maximal 120.000 Euro Kreditsumme und 17,5 % Tilgungszuschuss, bei einem KfW-40plus-Gebäude liegt der max. Kreditrahmen bei 150.000 Euro und der Tilgungszuschuss bei 25 Prozent. NEU: Zukünftig können Sie alternativ zum Kredit und zum Tilgungszuschuss auch einen direkten Zuschuss beantragen und sich auszahlen lassen. Bei unserem Beispiel liegt dieser beim KfW-55-Haus bei 18.000 Euro und bei einem KfW-40plus-Haus bei satten 37.500 Euro.

Zu diesen Maßnahmen, die auf die Energieeinsparung abzielen, kommen on top weitere mögliche Fördergelder im Falle einer Nutzung/Berücksichtigung technischer Komponenten gem. Erneuerbare-Energien-Klasse. Tragen erneuerbare Energien mindestens zu 55 % zur Wärmeversorgung Ihres Hauses bei oder erfüllt ihr Haus die Kriterien für ein Nachhaltigkeitszertifikat, gibt es einen weiteren Anreiz aus dem Staatssäckel. Beim oben zitierten KfW-55-Modell erhöht sich die Kreditsumme auf 150.000 Euro, der Tilgungszuschuss auf 17,5% oder alternativ der Direktzuschuss auf 26.250 Euro.

Da ausnahmslos jedes GUSSEK-Haus bereits im Standard als KfW-55-Modell errichtet wird und die Kriterien der Nachhaltigkeitszertifizierung erfüllt, sind Ihnen beim Bau eines GUSSEK-Hauses also von vornherein ein Kreditvolumen von 150.000 Euro, alternativ ein Zuschuss in Höhe von 26.250 Euro sicher.

Selbstverständlich gibt es auch eine Menge zu erfüllende Vorgaben und trotz Reduzierung auf nur einen einzigen Förderantrag gilt es, eine Menge zu beachten. Das beginnt mit der Beantragung der BEG-Förderung, die vor Unterzeichnung eines Kauf- oder Werkvertrages erfolgen muss. 

Spätestens an dieser Stelle sind Sie im besten Sinn des Wortes gut beraten, wenn Sie auf die Erfahrung unserer Fachberater vertrauen. Parallel zu unseren geschulten Fachberatern lohnt sich beispielsweise ein Gespräch mit einem Spezialisten des GUSSEK-Finanzierungservice. Die sind nicht nur fit in Fragen rund um die vielfältigen Fördertöpfe beim Bau eines Einfamilienhauses, sie haben auch den Vorteil, bankenunabhängig zu beraten und zu verhandeln, was sich in den meisten Fällen für unsere Bauherren in barer Münze auszahlt.

Sie haben die Wahl: Finden Sie hier den GUSSEK-Fachberater ganz in Ihrer Nähe oder vereinbaren Sie hier einen unverbindlichen Erstkontakt mit einem Finanzierungsberater des GUSSEK-Finanzierungsservice.    

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